Das deutsche Jugendschutzgesetz legt für Minderjährige bis 16 Jahre bzw. Seit dem 01. Ab 16 dürfen Jugendliche ohne Begleitung bis 24 Uhr in einer Gaststätte bleiben. September 2007 wurde das Rauchverbot für Jugendliche verschärft: Ab sofort dürfen keine Tabakwaren an Jugendliche unter 18 Jahren mehr verkauft werden. Bereits am 01. Dazu gehören z.

Januar 2009 gilt die Anhebung der Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren auf 18 Jahre auch für Zigarettenautomaten.

Kino, Disco, Alkohol: Kinder unter 14 Jahren dürfen laut Gesetz absolut keinen Alkohol zu sich nehmen. Filme, die eigentlich erst ab zwölf Jahren freigegeben sind, dürfen allerdings auch Kinder ab sechs Jahren besuchen, wenn sie von einem Personensorgeberechtigten begleitet werden. Auch dann nicht, wenn die Eltern dabei sind. Jugendliche ab dem 16.

erstens wird sie dem rauch ausgesetzt und zweitens kann niemand kontrollieren ob sie nicht doch mal n … Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist ist erst ab 18 gestattet. Unter 16 Jahren ist es per Gesetz verboten - auch mit Einverständniserklärung der Eltern. Bei 16- bis 18-Jährigen genügt eine schriftliche Erlaubnis der Eltern. Minderjährige benötigen für eine Vielzahl von Aktivitäten und Tätigkeiten die Zustimmung oder das Einverständnis der Eltern. haftet An elektronischen Bildschirmspielgeräten ohne Gewinnmöglichkeit dürfen Kinder und Jugendliche ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten nur spielen, wenn die Programme für ihre Altersstufe freigegeben sind. Der Verzehr von Bier und Wein ist Jugendlichen erst im Alter von 14 und 15 Jahren und nur in Begleitung oder Aufsicht von personensorgeberechtigten Personen (Eltern) gestattet. Kinder unter 14 Jahren dürfen generell keinen Alkohol trinken oder kaufen. Danach muss er die Gaststätte wieder verlassen.Mit mindestens 16 Jahren darf man sich ohne Begleitung der Eltern von fünf Uhr morgens bis 24 Uhr in einer Gaststätte aufhalten. Dazu gehören z.

Quiz: Wann haften Eltern für ihre Kinder? Die Eltern überzeugen . Ab 16 Jahren dürfen Jugendliche Bier, Wein, Apfelwein oder ähnliche […] AW: Shisha-Bar Eintritt unter 18,mit Erlaubnis der Eltern? Die Aufforderung: „Hol mir doch bitte mal Zigaretten“ ist für Jugendliche passé. Als Jugendliche gelten Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind.Das Jugendschutzgesetz gilt nur für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit, das heißt in Gaststätten und Diskotheken. Diese Website verwendet Cookies.

Es gibt im gesamten JugSchG keine einzige Passage die Minderjährigen den Konsum untersagt. Wenn Eltern (oder Personensorgeberechtigte bzw. Bereits am 01. Ab 16 ist der Discobesuch ohne Begleitung bis 24 Uhr erlaubt. Außerdem dürfen Kinder zwischen sechs und 13 Jahren ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten nur Filme besuchen, die um 20 Uhr beendet sind.
rauchen ist ab 18, wenn sie keine 18 ist hat sie nichts in ner shisha bar verloren. Das Rauchen in der Öffentlichkeit ist ist erst ab 18 gestattet.

Ausnahme: Sie werden von einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person begleitet. Diese Einschränkungen gelten nicht, wenn die Eltern dabei sind.Als Tanzveranstaltungen gelten alle gewerblichen oder nicht gewerblichen Veranstaltungen mit Tanzgelegenheit in Räumen oder im Freien.Dürfen Jugendliche in der Öffentlichkeit Alkohol trinken?Kinder gar nicht und Jugendliche nur eingeschränkt. Der Aufenthalt in Nachtbars oder … @ auch Ich… § 10 regelt nur, daß unter 18jährigen in der Öffentlichkeit das Rauchen nicht gestattet werden darf…, es geht hier also um die Gestattungshandlung durch einen Dritten. Lebensjahr.
Unter dieses Verbot fällt allerdings nicht der Kauf von Lotteriescheinen und anderen Losen. Geburtstag dürfen Wein, Bier oder Sekt trinken.Achtung: Wer unter 18 Jahre alt ist, darf keine Getränke wie Schnaps, Wodka oder Grappa zu sich nehmen. Allerdings ist das Trinken von Alkohol unter 18 Jahren nicht generell untersagt. (Früher lag die Altersgrenze noch bei 16 Jahren.) Handy, Internet & Taschengeld:

Auch dann nicht, wenn die Eltern dabei sind.